Religionsfreiheit wird durch Kirchenglocken-Lärm nicht beeinträchtigt? (05-03-2010)
Das Bundesgericht im Glocken-Streitfall Gossau ZH befand, dass die Religionsfreiheit durch den Glockenlärm nicht eingeschränkt wird…
Ein Gossauer blitzte mit einer Klage gegen die nächtlichen Weckschläge beim Bundesgericht ab –
Glockengeläute stört angeblich die Religionsfreiheit nicht!
Aus dem Nebelspalter 3/2010